Ein Interessenkonflikt besteht immer dann, wenn ein Vorsitzender oder Referent finanzielle oder persönliche Beziehungen zu Dritten hat, deren Interessen positiv oder negativ betroffen sein könnten. Dies wären u. a. finanzielle Verbindungen zu Unternehmen, deren Produkte im Vortrag unmittelbar oder mittelbar berührt sind.
Folgende Sachverhalte sollen angezeigt werden:
- Referentenhonorare
- Forschungsförderungen
- Beraterverträge
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